Der irische EU-Ratsvorsitz konnte ein wichtiges Übereinkommen über eine Richtlinie zum Schutz von Arbeitern vor den potenziellen Risiken im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern sichern. Die Annahme dieser Richtlinie ist eine der Prioritäten im Rahmen des irischen EU-Ratsvorsitzes im Bereich Arbeitsrecht und Teil des Programms des irischen Ratsvorsitzes.
Die Einigung wurde bei einem Trilog zwischen dem Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission am Dienstag, den 26. März erzielt. Die aktualisierte Richtlinie schafft Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit den vermeindlichen Gefahren durch die Arbeit mit elektromagnetischen Feldern.
Die generelle Verfahrensweise in diesem Bereich wurde von den Ministern bereits im vergangenen Oktober unter zypriotischem Vorsitz vereinbart. Im Rahmen seines derzeitigen EU-Ratsvorsitzes führt Irland die abschließenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über die endgültige Form und den Inhalt der Richtlinie.
Die Richtlinie enthält technische Anhänge mit Grenzwerten berufsbedingter Exposition. Mitgliedsstaaten steht frei, die bestehenden Bestimmungen beizubehalten oder günstigere Bestimmungen zum Schutz von Arbeitern anzunehmen, inbesondere im Bezug auf die Festlegung von niedrigeren Werten für die “Auslöseschwelle“ oder die “Grenzwerte berufsbedingter Exposition“ von elektromagnetischen Feldern. Die Richtlinie dient dem Schutz von Arbeitern vor den potenziellen Risiken im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern und der Durchführung effektiver und effizienter Risikobeurteilung.
In einem nächsten Schritt muss die Richtlinie geprüft werden und sichergestellt werden, dass ihr Rechtstext mit der bestehenden EU-Gesetzgebung über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz übereinstimmt. Geplant ist, dass die Richtlinie von allen Mitgliedsstaaten angenommen wird und bis spätestens Juli 2016 in ihr nationales Recht übergeht.
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Näheres über das Programm des irischen Ratsvorsitzes.
Hinweise für Redakteure
Die Richtlinie, die das bestehende Rahmenrichtlinie für Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter erweitert, beinhaltet Bestimmungen zu folgenden Bereichen:
- Grenzwerte berufsbedingter Exposition, Leitwerte und Auslöseschwelle
- Bestimmung der Exposition und Risikobewertung
- Bestimmungen zur Vermeidung und Reduzierung der Risiken
- Bewusstseinsbildung und Schulung der Arbeiter
- Konsultation und Mitwirken der Arbeiter
- Gesundheitsüberwachung
- Sanktionen
- Technische Neuerungen der Anhänge
- Praktischer Leitfaden
- Kontrolle und Berichterstattung
Der technische Anhang der Richtlinie beinhaltet:
- Physikalische Mengen bei der Exposition mit elektromagnetischen Feldern
- Grenzwerte berufsbedingter Exposition und Auslöseschwelle im Frequenzbereich von 0 Hz bis 10 MHz
- Grenzwerte berufsbedingter Exposition und Auslöseschwelle im Frequenzbereich von 100 KHz bis 300 GHz
- Sondermaßnahmen für Tätigkeiten unter Artikel 3(4)
- Korrelationstabelle
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